Gerichtsvollzieher - Beruf und Berufung!
In § 154 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist die Stellung des Gerichtsvollziehers geregelt:
"... der mit den Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zu betrauende Beamte ..."
Mit dem Beruf des Gerichtsvollziehers ist jedoch weitaus mehr verbunden:
Ein Beruf - mit Ansehen
Als Teil der Justiz tragen Gerichtsvollzieher dazu bei, Gerichtsentscheidungen umzusetzen und den Rechtsfrieden unter den Beteiligten zu sichern. Ihr vorrangiges Ziel ist es, einen für alle Seiten akzeptablen Weg zu finden, damit Schulden bezahlt werden können. So gehören bei einer Zwangsvollstreckung gleichzeitig Überzeugungs- und Durchsetzungskraft wie auch Einfühlungsvermögen dazu, um die Interessen und Rechte der Gläubiger und Schuldner gleichermaßen zu berücksichtigen. Gerichtsvollzieher sind auch befugt, eigenverantwortlich über die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen zu entscheiden – dabei sind sie ausschließlich an das Gesetz gebunden.
Aufgrund ihrer bedeutungsvollen hoheitlichen Aufgaben genießen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ein hohes Maß an Vertrauen und gesellschaftlichem Ansehen.
Ein Beruf - mit Verantwortung
Mit der Verantwortlichkeit für einen eigenen Bezirk entscheidet jeder Gerichtsvollzieher selbständig über die Abwicklung der Gläubigeraufträge. Abwechslung und Vielseitigkeit ergeben sich aus dem Mix von Büro- und Außendiensttätigkeiten. Dabei bringt der tägliche Umgang mit unterschiedlichen Menschen und Situationen immer wieder neue Herausforderungen mit sich.
Ein Beruf - mit Eigenständigkeit
Gerichtsvollzieher sind verbeamtet und gehören jeweils einem Amtsgericht an. Dennoch organisieren sie ihren Geschäftsbetrieb völlig eigenständig. Eine Besonderheit ist dabei, dass sie ein eigenes Büro führen und dafür nach Bedarf in eigener Verantwortung zusätzliche Bürokräfte einstellen können.
Ein Beruf - mit Perspektive
Der Status als Beamter des gehobenen Justizdienstes bietet Gerichtsvollziehern eine sichere Beschäftigung und eine attraktive und leistungsorientierte Bezahlung. Prüfungsabsolventen werden in Besoldungsgruppe A 9 eingestellt, Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Besoldungsgruppe A 11. Über die Beamtenbesoldung hinaus erhalten die Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg einen Anteil an den erwirtschafteten Gebühren als zusätzliche Vergütung. Mit diesem Leistungsanreiz werden die Aufwendungen im eigenen Geschäftsbetrieb abgegolten und die Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gleichzeitig am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt.
Dank der eigenständigen und flexiblen Arbeitsplanung lässt sich der Beruf besonders gut mit den Anforderungen einer Familie vereinbaren.
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa, Personalreferat, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart (www.mit-recht-in-die-zukunft.de)